Mittelstädt SCH GmbH
Carl Dietzsch-Str. 32
74251 Lehrensteinsfeld

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Prüfungen und Protokolle

Wir prüfen gemäß aller Vorgaben der EN 1789 und weiterer Bestimmungen – inklusive Protokollierung und Abnahme.
Sonderfahrzeuge sind in einem dafür ausgestatteten und befähigten Sonderfahrzeugreparatur-Zentrum, und/oder in Verbindung mit dem jeweiligen Aufbauhersteller, instandzusetzen. Überstellungskosten dahin sind unfallbedingte und unvermeidbare Zusatzleistungen.

Fahrzeuge, die nach den einschlägigen Hersteller- und Aufbauhersteller-Vorschriften, sowie nach den Vorschriften der DIN/EN 1789 hergestellt worden sind, unterliegen folgenden Prüf- und Instandsetzungsvorschriften:

  • DIN / EN 1789
  • MedGV (medizinischer Geräte Verordnung)
  • DIN VDE 0100 / 610
  • Störungen im Bereich elektrischer Felder und Kabelschäden in Niederspannungsnetzen
  • EWG / EG Richtlinien
  • TKG (Telekommunikationsgesetz: Funkanlagen)
  • Prüfungen an Hebevorrichtungen und Tragelagerungen (z.B.: Patiententische, Rampen und Lifte) nach Unfallverhütungsvorschrift (VBG), sowie nach MPG /MedBetreibVO
  • Technische Gase, Medizinische Gase und Druckluftanlagen (EN 737-3)
  • Weitere Arbeiten vor der Auslieferung gemäß Infektionsgesetzt (IESG), TRGS 522 (Technische Regel Gefahrstoffe, Raumdesinfektion), und TRBA 250 (Technische Regel Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen)
  • Prüfung von Taxametern, Wegstreckenzählern und Zubehör

Zur Beurteilung von Schäden und zur Sicherstellung der Einsatzsicherheit nach einer Instandsetzung ist eine Beschleunigungsbelastungsauswertung durch einen Sachverständigen erforderlich. Sofern das Fahrzeug mit einem UDS ausgestattet ist, wird die Arbeit für den Sachverständigen erleichtert und weist eine höhere Präzision auf.

UDS-Gutachten erstellt unser Sachverständigenbüro – SVBM

Prüfungen und Protokolle

Wir prüfen gemäß aller Vorgaben der EN 1789 und weiterer Bestimmungen – inklusive Protokollierung und Abnahme.
Sonderfahrzeuge sind in einem dafür ausgestatteten und befähigten Sonderfahrzeugreparatur-Zentrum, und/oder in Verbindung mit dem jeweiligen Aufbauhersteller, instandzusetzen. Überstellungskosten dahin sind unfallbedingte und unvermeidbare Zusatzleistungen.

Fahrzeuge, die nach den einschlägigen Hersteller- und Aufbauhersteller-Vorschriften, sowie nach den Vorschriften der DIN/EN 1789 hergestellt worden sind, unterliegen folgenden Prüf- und Instandsetzungsvorschriften:

  • DIN / EN 1789
  • MedGV (medizinischer Geräte Verordnung)
  • DIN VDE 0100 / 610
  • Störungen im Bereich elektrischer Felder und Kabelschäden in Niederspannungsnetzen
  • EWG / EG Richtlinien
  • TKG (Telekommunikationsgesetz: Funkanlagen)
  • Prüfungen an Hebevorrichtungen und Tragelagerungen (z.B.: Patiententische, Rampen und Lifte) nach Unfallverhütungsvorschrift (VBG), sowie nach MPG /MedBetreibVO
  • Technische Gase, Medizinische Gase und Druckluftanlagen (EN 737-3)
  • Weitere Arbeiten vor der Auslieferung gemäß Infektionsgesetzt (IESG), TRGS 522 (Technische Regel Gefahrstoffe, Raumdesinfektion), und TRBA 250 (Technische Regel Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen)
  • Prüfung von Taxametern, Wegstreckenzählern und Zubehör

Zur Beurteilung von Schäden und zur Sicherstellung der Einsatzsicherheit nach einer Instandsetzung ist eine Beschleunigungsbelastungsauswertung durch einen Sachverständigen erforderlich. Sofern das Fahrzeug mit einem UDS ausgestattet ist, wird die Arbeit für den Sachverständigen erleichtert und weist eine höhere Präzision auf.

UDS-Gutachten erstellt unser Sachverständigenbüro – SVBM